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STATUT
zur Verleihung des DEUTSCHEN KLEINKUNSTPREISES






I.
Der DEUTSCHE KLEINKUNSTPREIS wird seit 1972 zur Förderung der Kleinkunst verliehen. Der Preis besteht aus einer Urkunde mit der Jurybegründung und der unterhaus-Glocke.
Solange die Preisverleihung durch Aufzeichnung oder Mitschnitt des Rundfunks honoriert wird, ist der dreifach verliehene Preis jeweils mit € 5.000,-- dotiert.

Den mit € 5.000,- dotierten Förderpreis stiftet die Stadt Mainz,
den ebenfalls mit € 5000,- dotierten Ehrenpreis stiftet das Land Rheinland-Pfalz.

II.
Stifter und Verleiher des DEUTSCHEN KLEINKUNSTPREISES ist
das Mainzer Forum-Theater unterhaus.

III.
Die Preisträger werden durch eine vom unterhaus benannte unabhängige Jury ermittelt.
Die Jury setzt sich zusammen aus Fachleuten von Presse, Funk und Fernsehen sowie aus fachkundigen Persönlichkeiten aus dem Bereich der Kleinkunst und des öffentlichen Lebens. Die Tätigkeit in der Jury ist ehrenamtlich.

IV.
Die Jury trifft sich in Mainz auf Einladung des unterhaus, der Vorsitz wird durch die Geschäftsführung bestimmt. Jeder Juror schlägt für jede Sparte einen Kandidaten vor und begründet seinen Vorschlag. Anschließend werden die Vorschläge diskutiert. Nach eingehender Diskussion aller Kandidaten erfolgt die Wahl. Die Wahl erfolgt offen, sofern keiner der Juroren eine geheime Abstimmung verlangt. Gewählt ist, wer im letzten Wahldurchgang die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei Stimmengleichheit ist das Votum des Vorsitzenden entscheidend.
Bei Ablehnung des Preises oder bei Absage wegen Terminüberschneidung am Tage der Preisverleihung tritt an die Stelle des gewählten Künstlers derjenige, der für diesen Fall – präventiv – von den Juroren gewählt wurde.

V.
Für die Wahl kommen alle Künstler aus dem deutschsprachigen Raum infrage sowie solche, die vorwiegend in diesem Sprachraum arbeiten. Eine Wiederwahl früherer Preisträger ist möglich, wenn außergewöhnliche Leistungen dies rechtfertigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch die Preisträger des Vorjahres. Die Preise dürfen nur an darstellende, auf der Bühne agierende Künstler verliehen werden. Theoretiker, Komponisten und Autoren, die nicht auf der Bühne agieren, sind davon ausgeschlossen.

VI.
Die Ermittlung der Kleinkunst-Preisträger erfolgt aus den Bereichen
a) Kabarett
b) Chanson / Lied / Musik
c) Kleinkunst (als Oberbegriff für alle durch Kabarett und Chanson nicht erfassten Sparten)

VII.
Ab 2008 wird zusätzlich der Ehrenpreis des Landes Rheinland-Pfalz zum Deutschen Kleinkunstpreis verliehen.
Damit soll eine außergewöhnliche Persönlichkeit aus dem deutschsprachigen Raum geehrt werden, die sich, unter Beachtung des Gesamtwerkes, in herausragender Weise Verdienste erworben hat.
Bei Ablehnung des Preises oder bei Absage wegen Terminüberschneidung am Tage der Preisverleihung wird der Ehrenpreis nicht vergeben.

VIII.
Förderpreisträger können Kandidaten aus den drei Sparten – Kabarett, Chanson/Lied/Musik, Kleinkunst – sein. Voraussetzung ist jedoch,
daß die Kandidaten öffentliche Aufmerksamkeit mit mindestens
einem abendfüllenden Programm bewirkt haben.
Jeder Juror bekommt die Möglichkeit, vor der Jurysitzung einen Kandidaten vorzuschlagen. Zu diesem Vorschlag sind Materialien zur Person des Kandidaten und PR-Material (Rezensionen, Berichte etc.) einzureichen.
Aus allen Vorschlägen wählt dann die Jury den Förderpreisträger.

IX.
Jeder Juror schlägt seine Kandidaten aus eigener Überzeugung und nach bestem Wissen und Gewissen vor. Qualität, Ehrlichkeit und Originalität der Kandidaten sollen aber für die Wahl der Preisträger ausschlaggebend sein.

X.
Der Jury-Vorsitzende protokolliert die Wahlentscheidung. Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt durch das unterhaus.
Die Verleihung des DEUTSCHEN KLEINKUNSTPREISES wird vom unterhaus organisiert.


unterhaus
Mainzer Forum-Theater
Oktober 2009