ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Mainzer Forum-Theater unterhaus GmbH (im Folgenden “unterhaus” genannt) verkauft im eigenen Namen und über Beauftragte Eintrittskarten für Kabarett, Kleinkunst und andere Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltungen”) der Mainzer Forum-Theater unterhaus GmbH, gastronomische Leistungen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen sowie Merchandisingartikel an Wiederverkäufer, Firmenkunden und Einzelkunden (im Folgenden „Kunden”). Für Rechtsgeschäfte zwischen unterhaus und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das unterhaus nicht an, es sei denn, das unterhaus hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss/ Kartenerwerb

(1) Der Vertrag zwischen unterhaus und Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und ihre Bestätigung durch das unterhaus oder deren Beauftragte unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer/Kartennummer zustande. Buchungsnummer/Kartennummer und Kaufpreis inklusive aller Gebühren werden dem Kunden mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich mitgeteilt.

(2) Der Kunde erwirbt die Veranstaltungskarten und sonstigen Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Veranstaltungskarten und sonstige Leistungen weiter veräußert werden, ist eine Vertretung vom unterhaus ausgeschlossen.

§ 3 Vorbestellte Karten

Das unterhaus bietet dem Kunden aufgrund besonderer Vereinbarung die Möglichkeit, Eintrittskarten fernmündlich vorzubestellen und zu reservieren. Vorbestellte Karten müssen innerhalb einer Woche abgeholt werden, in Ausnahmefällen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn, anderenfalls erlischt der Anspruch.

§ 4 Versand und Abholung

Sofern nicht anders vereinbart, werden Eintrittskarten und sonstige Leistungen nach vollständigem Zahlungseingang an der Abendkasse hinterlegt.
Der Postversand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Bei auswärtigen Veranstaltungen behält sich das unterhaus die vorzeitige Zustellung der Eintrittskarten an den Kunden vor.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung/ Eigentumsvorbehalt/ Verzug

(1) Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer/Kartennummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Lastschrift, Barzahlung oder Tele Cash erfolgen.

(2) Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des unterhaus. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

(3) Bei Zahlungsverzug ist das unterhaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht das unterhaus die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten/ Kartenverlust

(1) Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

(2) Im Falle eines Veranstaltungsausfalls tauscht das unterhaus die Eintrittskarten gegen Karten der gleichen Preiskategorie für einen anderen Aufführungstag um oder erstattet den Kaufpreis und die Vorverkaufsgebühr gegen Rückgabe der Eintrittskarten. Sofern nicht anders vereinbart, müssen der Tausch oder die Rückgabe unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach dem Ausfall der Aufführung erfolgen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung/ Schadenersatz

(1) Das unterhaus übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das unterhaus, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

(2) Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das unterhaus, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

(3) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(4) Für Fremdleistungen haftet nicht das unterhaus, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

(5) Das unterhaus ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherbeteiligungsstelle teilzunehmen.

§ 8 Datenschutz

(1) Das unterhaus ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

(2) Bei Bestellungen über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung zum unterhaus automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt. Das unterhaus verwendet jegliche Kundendaten ausschließlich für eigene Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 9 Benutzungsbedingungen des Veranstalters

Der Kunde erkennt die nachfolgenden Benutzungsbedingungen des Veranstalters an und verpflichtet sich, sie jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben:

(1) Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass unaufgefordert nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden.

(2) Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände können gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

(3) Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art müssen gegen eine Gebühr an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnung zugestimmt hat.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, die angekündigte Besetzung der Rollen auch kurzfristig zu ändern.

(5) Nach Beginn der Veranstaltung erfolgt kein Einlass. Ausnahmen bestimmt der Veranstalter.

(6) Das Rauchen und der Verzehr von Speisen während der Aufführung sind untersagt. Es gelten die Bestimmungen der Hausordnung.

(7) Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

(8) Das Programm des unterhaus und die Anfangszeiten werden in den Publikationen des Theaters bekannt gegeben. Änderungen aller Art bleiben vorbehalten.

§ 10 Anwendbares Rech/ Erfüllungsort und Gerichtsstand/ Salvatorische Klausel

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen unterhaus und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Mainz, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.