Statut zur Verleihung des Deutschen Kleinkunstpreises

I.

Der DEUTSCHE KLEINKUNSTPREIS wird seit 1972 zur Förderung der Kleinkunst verliehen. Der Preis besteht aus einer Urkunde mit der Jurybegründung und der unterhaus-Glocke. Die Kategorien des Preises sind vor der Einladung zur Jurysitzung durch das unterhaus festzulegen. Solange die Preisverleihung durch Aufzeichnung oder Mitschnitt von Rundfunk und Fernsehen honoriert wird, ist der vierfach verliehene Preis in den Kategorien

1.   Kabarett,

2.   Chanson, Musik, Lied,

3.   Kleinkunst sowie

4.   Stand-up-Comedy

mit jeweils € 5.000, – dotiert. Den mit € 5.000, – dotierten Förderpreis stiftet die Stadt Mainz. Den mit € 5.000, – dotierten Ehrenpreis stiftet das Land Rheinland-Pfalz

II.

Stifter und Verleiher des DEUTSCHEN KLEINKUNSTPREISES ist das Mainzer Forum-Theater unterhaus.

III.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden durch eine vom unterhaus benannte unabhängige Jury ermittelt. Die Jury setzt sich zusammen aus Fachleuten von Presse, Funk und Fernsehen sowie aus fachkundigen Persönlichkeiten aus dem Bereich der Kleinkunst und des öffentlichen Lebens. Die Tätigkeit in der Jury ist ehrenamtlich.

IV.

Die Jury trifft sich in Mainz auf Einladung des unterhauses, der Vorsitz wird durch die Geschäftsführung wahrgenommen oder festgelegt. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 Prozent der eingeladenen Jurorinnen und Juroren anwesend sind.

Vor der Jurysitzung schlägt jede Jurorin, jeder Juror für jede Sparte maximal zwei Künstler/-innen vor. Die Vorschläge müssen bis zum Stichtag vorliegen, der vom unterhaus festgelegt wird und mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Jurysitzung liegt. Vorschläge, die nach dem Stichtag eingereicht werden, können in der Jurysitzung nicht mehr berücksichtigt werden. Es bleibt den Juror/-innen überlassen, ob sie ihrem Vorschlag oder ihren Vorschlägen einen Link mit einem Video beifügen wollen oder nicht (mit Ausnahme des Förderpreises, bei dem das Mitsenden eines Videolinks erforderlich ist).

Das unterhaus legt die anonymisierte Gesamtliste mit allen Vorschlägen bis spätestens 10 Tage vor der Sitzung den Jurymitgliedern offen. Bei Mehrfachnennungen werden die werden die Vorschläge nur einmal genannt.

In der Sitzung geben die Jurymitglieder dann ein Plädoyer für einen der von ihnen vorgeschlagenen Künstler ab. Anschließend werden die Vorschläge in einem angemessenen Zeitrahmen diskutiert. Nach der Diskussion erfolgt die Wahl.

Die Wahl wird in mehreren Wahlgängen durchgeführt. Nach jedem Wahlgang werden die Kandidaten mit der schwächsten Stimmenanzahl aus der Wahl genommen.

Es wird so lange gewählt, bis im letzten Wahlgang nur noch zwei mögliche Preisträger/-innen im Abstimmungsverfahren sind.

Sollten im vorletzten Wahlgang zwei Kandidaten gleich wenige Stimmen erhalten, gibt es unter diesen beiden eine Stichwahl zur Festlegung des Kandidaten für die Finalrunde.

Bei Stimmengleichheit im vorletzten oder im letzten Wahlgang ist das Votum des Vorsitzenden oder der Vorsitzenden entscheidend.

Bei Ablehnung des Preises oder bei Absage wegen Terminüberschneidung am Tage der Preisverleihung wird zuerst der zweitplatzierte Künstler zum Preisträger ernannt. Sollte auch dieser absagen, wählt die Jury unter den Kandidaten des vorletzten Wahlganges neu.

V.

Für die Wahl kommen alle Künstler und Künstlerinnen aus dem deutschsprachigen Raum infrage sowie solche, die vorwiegend in diesem Sprachraum arbeiten. Eine Wiederwahl früherer Preisträger ist möglich, wenn deren Leistungen dies rechtfertigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch die Preisträger des Vorjahres. Die Preise dürfen nur an darstellende, auf der Bühne agierende Künstler verliehen werden. Theoretiker, Komponisten und Autoren, die nicht auf der Bühne agieren, können nicht ausgezeichnet werden. Nicht ausgezeichnet werden können Preisträger, die rassistische, antisemitische, antidemokratische oder ausgrenzende Auffassungen vertreten oder befördern oder bei denen solche Meinungen nicht ausgeschlossen werden können.

VI.

Seit 2008 wird zusätzlich der Ehrenpreis des Landes Rheinland-Pfalz zum Deutschen Kleinkunstpreis verliehen. Damit soll eine außergewöhnliche Persönlichkeit aus dem deutschsprachigen Raum geehrt werden, die sich, unter Beachtung des Gesamtwerkes, in herausragender Weise Verdienste erworben hat.

Bei Ablehnung des Preises oder bei Absage wegen Terminüberschneidung am Tage der Preisverleihung wird der Ehrenpreis nicht vergeben.

VII.

Förderpreisträger können Kandidaten aus den drei Sparten – Kabarett, Comedy, Chanson/Lied/Musik, Kleinkunst – sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kandidaten öffentliche Aufmerksamkeit mit mindestens einem abendfüllenden Programm vorweisen können.

Bei Vorschlägen für den Förderpreis sollten die Internet-Adresse und/oder Materialien zur Person des Kandidaten, PR-Material (Rezensionen, Berichte etc.) mit eingereicht werden.

VIII.

Jede Jurorin, jeder Juror schlägt seine Kandidaten aus eigener Überzeugung und nach bestem Wissen und Gewissen vor. Als Qualitätskriterien gelten: Originalität, Kreativität, handwerkliche Qualität, Wirkungsgrad und Variabilität.

IX.

Der oder die Jury-Vorsitzende protokolliert die Wahlentscheidung. Vor der Wahl schlägt er oder sie einen Protokollführer vor, der die Auszählung der Stimmen als zweite Instanz überprüft.

Das Statut und Wahlverfahren für den DEUTSCHEN KLEINKUNSTPREIS soll fortwährend optimiert und verbessert werden. Vorschläge von Seiten der Juroren werden vom unterhaus gerne geprüft, diskutiert und ggf. im Folgejahr umgesetzt.

Gegen die Entscheidung der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt durch das unterhaus. Die Verleihung des DEUTSCHEN KLEINKUNSTPREISES wird vom unterhaus organisiert.

Unterhaus Mainzer Forum-Theater
Stand: Oktober 2019